In der letzten Zeit haben sich die Nachrichten überschlagen. Nach dem Gesetztesentwurf zur Anti-Terror-Datei und den damit verbundenen Einschnitten in den Datenschutz kamen viele eine nahezu überabzählbare Anzahl an Negativschlagzeilen zu diversen social networks ans Tageslicht. Eine kleine Bestandsaufnahme dazu:
Eigentlich liegt schon seit langem, genaugenommen seit November der damalige Gesetzesentwurf zur “Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörde und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)“ bei mir neben dem Rechner. Leider kam ich vor lauter abwechselndem Kopfschütteln und den Kopf auf die Tastatur hauen nicht dazu, einen Kommentar dazu zu schreiben, wie es eigentlich geplant war. Sehr gut passte, dass direkt danach die ersten Meldungen über die Probleme im studiVZ herauskamen, Beziehungsweise ich darüber gestolpert bin.
Ich war bisher der Meinung, dass es was bringen würde, sich mit dem Gesetzesentwurf kritisch auseinander zu setzen, um vielleicht dem einen oder anderen ein paar Informationen dazu zu liefern. Nachdem sogar der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, in seiner Stellungnahme titelte:
Anti-Terror-Datei – ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Überwachungsgesellschaft
Natürlich ist er mit dieser Stellungnahme in die Schusslinie unserer werten unbescholten machtsichernden Politiker gekommen. Schliesslich habe ein unbescholtener Bürger nichts zu verbergen und werde doch nicht von dem System erfasst. oder doch?
Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, die Nachrichtendienste zu verpflichten, nicht nur Daten über Terrorverdächtige, sondern auch über „Kontaktpersonen“ in die Anti-Terror-Datei einzustellen. So könnten etwa die Daten von Bewohnern eines Studentenwohnheims, in dem auch ein Terrorverdächtiger wohnen soll, in die Datei aufgenommen werden. Die Speicherverpflichtung umfasst sogar ungesicherte Daten, die durch Nachrichtendienste gesammelt wurden, etwa nach einem anonymen Hinweis. Damit erscheint es fast sicher, dass auch Daten unbescholtener, d.h. sich rechtmäßig verhaltender Personen, in der Antiterrordatei gespeichert werden und damit zur Kenntnis der Polizeibehörden gelangen – mit potenziell weit reichenden Konsequenzen für die Betroffenen.
So sehr sich Herr Schaar doch um die Privatssphäre seiner Bürger kümmert, um so weniger kümmern sich die Bürger um ihre eigene. Schon seit langem, genaugenommen seit dem ersten erscheinen, ist das Payback-Kartensystem in der Kritik der Datenschützer. Doch noch immer laufen Leute mit diesen Karten in den Supermarkt und verscherbeln ihre Datenprofile für einen Bruchteil dessen, was sie Wert sind. Nach dem StudieVZ-Debakel, den Kommentaren, die manch ein vernarrter fanatischer Anhänger dieser Community selbst, in den Blogs die sich der Sicherheit und dem Datenschutz verschriehen haben, ist nicht der geringste Funken im Bereich Schutz der Privatssphäre übergesprungen - statt dessen macht sich, so muss ich gestehen, bei mir eine Resignation breit. Da redet man sich den Mund fusselig (andere sind da kreativer, oder auch direkter: StudiVZ - Irgendwann kommt mir ohne Sicherheit das Essen hoch.), erklärt Freunden, wie schlimm die Ausmaße des Ganzen sind, und dass nicht alle, die die Daten abgegrast haben, so bewußt damit umgehen und die Daten lediglich für Sicherheitsvorträge aufbereiten, sondern mit Sicherheit sehr viel Schandluder damit getrieben werden wird. Selbst die kritischen Berichte der Presse wurden gnadenlos ignoriert.
Mag sein, dass ich durch berufliche Hintergründe und der tagtäglichen Arbeit mit hochsensiblen Personendaten in diesem Bereich (berechtigterweise) etwas paranoid bin, aber zumindest ein bisschen Verständnis habe ich mir bei den Leuten erhofft. Kein Wunder also, dass wir langsam nun immer schneller in einen Überwachungsstaat schlittern…
1984, here we come…